Pflegebedürftigkeit beschreibt einen Zustand, in dem eine Person ihren Alltag langfristig nicht mehr selbstständig bewältigen kann und deshalb auf Hilfe beziehungsweise Pflege angewiesen ist. Pflegebedürftigkeit besteht dabei ab einer Dauer von mindestens sechs Monaten sowie nach einer Festlegung der Schwere des Pflegegrades. Die Pflegebedürftigkeit kann mit einer Krankheit oder Behinderung einhergehen. In vielen Fällen ist sie schlicht altersbedingt.

Ambulante Pflegekraft kümmert sich um einen pflegebedürftigen Mann im Rollstuhl

Hilfe für pflegebedürftige Personen und ihre Angehörigen

 

Eine pflegebedürftige Person kann sowohl körperliche als auch kognitive oder psychische Beeinträchtigungen erleben. Der Grad der verbliebenen Selbstständigkeit einer pflegebedürftigen Person wird in den folgenden sechs Bereichen ermessen:

  1. Hilfe bei alltäglichen Aktivitäten
  2. Psychosoziale Unterstützung
  3. Hilfsbedarf am Tag
  4. Hilfsbedarf in der Nacht
  5. Unterstützung bei krankheitsbezogenen Verrichtungen, zum Beispiel bei der Medikamenteneinnahme
  6. Organisation von Hilfeleistungen

Unterstützung bekommen pflegebedürftige Personen sowie pflegende Angehörige auf dem Gebiet der ambulanten Pflege von unserem Pflegedienst in Herten.