Die Medikamentengabe ist ein wichtiger Teil der ambulanten Pflege und natürlich mit großer Verantwortung verbunden. Nicht immer können Angehörige die korrekte Einnahme der Medikamente prüfen, weshalb auch ein ambulanter Pflegedienst beziehungsweise dessen Pflegekräfte diese Aufgabe übernehmen können.
Die Medikamentengabe im Rahmen der Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst stellt zudem gerade bei vergesslichen oder motorisch beziehungsweise sensorisch beeinträchtigten Pflegebedürftigen sicher, dass die Medikamente überhaupt und in der korrekten Dosierung genommen werden.
Ein weiterer Vorteil der Medikamentengabe im Rahmen der ambulanten Betreuung ist, dass die Wirkung, mögliche Nebenwirkungen und der Allgemeinzustand durch eine geschulte Fachkraft beurteilt werden können. Die Kosten für die Medikamentengabe durch den Pflegedienst werden durch die Krankenkasse übernommen, sofern dieser ein korrekt ausgefülltes Formular für die Verordnung der häuslichen Krankenpflege und ein aktueller Medikamentenplan vorliegen.
Wichtig ist bei allen diesen genannten Punkten, dass die Medikamentengabe tatsächlich durch eine Pflegefachkraft oder, zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen, durch eine Pflegehilfskraft mit entsprechender Fortbildung erfolgt. Pflegehilfskräften ohne die entsprechende Fortbildung ist dies im Rahmen der pflegerischen Betreuung allgemein nicht gestattet. Die Medikamentengabe durch eine Pflegehilfskraft kann daher unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt sein.