Die Behandlungspflege bezeichnet sämtliche Pflegedienst-Leistungen, die unser Pflegedienst in Herten auf ärztliche Anordnung hin erbringt. Gemäß Sozialgesetzbuch Fünf umfasst die Behandlungspflege dabei ausschließliche medizinische Leistungen, die von examinierten Pflegekräften durchgeführt werden. Die Behandlungspflege wird erforderlich, wenn pflegebedürftige Personen in Ihren eigenen vier Wänden einer medizinischen Versorgung bedürfen – beispielsweise, wenn Patient*innen nach einem Aufenthalt im Krankenhaus noch Bettruhe halten und ihre Wunden fachgerecht versorgt werden müssen oder wenn ein Krankenhausaufenthalt verkürzt oder vermieden werden soll.
Auf diese Weise soll die Behandlungspflege den Pflegebedürftigen bei der Heilung unterstützen oder eine Verschlechterung der Krankheit verhindern.
Behandlungspflege mit Herz und Verstand
Die Behandlungspflege umfasst unter anderem den Verbandswechsel und die Wundversorgung durch unseren Pflegedienst, das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen, die Anus praeter-Versorgung sowie die enterale und parenterale Ernährung. Insbesondere die Wundversorgung zählt zu den Kernkompetenzen des ECHO-Pflegedienstes. Unser Team verfügt über herausragende Qualifikationen auf diesem Gebiet, sodass wir Ihre Angehörigen stets nach den besten Standards der modernen Wundversorgung behandeln können. Aber auch allen anderen Tätigkeiten, die im Rahmen der Behandlungspflege anfallen, widmen wir uns mit Herz mit Verstand. Vertrauen Sie also unserer Expertise und unseren langjährigen Erfahrungen und wenden Sie sich an uns, wenn bei Ihren Lieblingsmenschen die Behandlungspflege nötig wird.
Medikamentengabe durch unseren Pflegedienst
Auch die Medikamentengabe durch unseren Pflegedienst ist Teil der Behandlungspflege, denn ältere und pflegebedürftige Menschen stellt die tägliche Einnahme von Medikamenten regelmäßig vor eine große Herausforderung. Um Ihren Angehörigen diese Aufgabe abzunehmen, können bei der Medikamentengabe vom Pflegedienst spezielle Boxen verwendet werden, in der wir wöchentlich die ärztlich verordneten Arzneimittel einsortieren. Abgesehen davon zählt auch das Verabreichen von Augentropfen, das Setzen von Injektionen oder die Gabe von Insulin und anderen Präparaten zur Medikamentengabe vom Pflegedienst. In diesem Zusammenhang übernehmen wir auch die Kontrolle des Blutzuckerwertes sowie des Blutdrucks.