Eine Patientenverfügung ist die schriftliche Willenserklärung einer erwachsenen Person, ob sie in bestimmte Untersuchungen, ärztliche Eingriffe oder Heilbehandlungen, die zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehen einwilligt beziehungsweise diese untersagt. Auf diese Weise ermöglicht eine Patientenverfügung, dass Personen auch dann noch darüber entscheiden können, wie sie medizinisch behandelt werden möchten, wenn sie diesen Willen nicht mehr frei äußern können. Demnach kann die Patientenverfügung in der Pflege beispielsweise für pflegebedürftige Personen relevant sein, die Intensivpflege benötigen, weil sie nicht mehr ansprechbar sind und damit auch nicht einwilligungsfähig, was künftige medizinische Maßnahmen angeht.
Betreuungsverfügung zur Einhaltung der Patientenverfügung
Die Betreuungsverfügung dient der Einhaltung der Patientenverfügung, denn darin ist geregelt, welche Person Entscheidungen treffen darf beziehungsweise dafür zu sorgen hat, dass den Wünschen der betroffenen Person entsprochen wird. Damit ist die Betreuungsverfügung eine Möglichkeit der persönlichen und selbstbestimmten Vorsorge, wenn die Person selbst nicht mehr in der Lage dazu ist, ihre Angelegenheit zu erledigen.
Die Notwendigkeit für eine Patienten- oder Betreuungsverfügung kann jederzeit eintreten, zum Beispiel nach einem Unfall, einem Schlafanfall, bei einer Demenz oder einer anderen Erkrankung, die Betroffene handlungsunfähig macht.