Die Ersatzpflege bezeichnet die ambulante Pflege durch eine andere als die normalerweise tätige Pflegeperson. Von dieser kann die Ersatzpflege zeitweise in Anspruch genommen werden, wenn sie aufgrund von Krankheit, Terminen, wegen eines Erholungsurlaubs oder aus anderen Gründen verhindert ist und nicht für die Pflege der pflegebedürftigen Person aufkommen kann. Pro Kalenderjahr erstattet die Pflegekasse Kosten in Höhe von 1.612 Euro für die Ersatzpflege.

Angehörige Pflegeperson umarmt zu pflegende, ältere Frau

Ersatzpflege und Verhinderungspflege: Gibt es einen Unterschied?

 

Ersatzpflege wird auch Verhinderungspflege genannt. Ein Anspruch gilt für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 für maximal sechs Wochen pro Jahr, insofern die Pflegeperson die pflegebedürftige Person seit mindestens sechs Monaten in der häuslichen Umgebung pflegt. Die Ersatzpflege oder Verhinderungspflege kann jedoch ebenfalls für einen weitaus kürzen Zeitraum beansprucht werden, zum Beispiel stundenweise oder für einzelne Ruhetage.

Als Ihr ambulanter Pflegedienst in Herten übernimmt das ECHO-Team gerne die Ersatzpflege Ihrer pflegebedürftigen Angehörigen, wenn Sie einmal verhindert sind und sich eine zuverlässige, verantwortungsbewusste Vertretung wünschen.