Alle Beratungen sind für Sie kostenlos!

Beratung OHNE Pflegegrad

• Sie haben noch keinen Pflegegrad, aber das Gefühl nicht mehr alles im Alltag alleine schaffen zu können.
• Sie wünschen sich jemanden:
• Der die Komplexität ihrer Pflegesituation einordnet
• der Ihnen hilft den Überblick über alle Hilfeangebote zu erhalten zur Orientierung
• der mit Ihnen zusammen die ersten Schritte (Bedarfe ermitteln, Anträge schreiben u.a.) geht und Sie unterstützt
• der den ersten Widerspruch auf Pflegegrad mit Ihnen bearbeitet

Beratung MIT Pflegegrad nach § 37.3 SGB XI

Für wen:

Sie haben den Pflegegrad 2 bis 5 erhalten und werden von Ihren Angehörigen versorgt. Dann ist eine Pflegeberatung 2-mal im Jahr verpflichtend und wird von uns auch bei PG 1 empfohlen, damit Sie keine gesetzlichen Änderungen und Ansprüche verpassen.

Wozu

Dies dient der Sicherung der häuslichen Pflege, Ihnen für die Pflegekasse als Nachweis und uns als Möglichkeit Veränderungen zu erkennen, evtl. notwendige Höherstufungen zu besprechen oder andere Hilfestellungen zu implementieren.

Wie:

Sie bestellen uns zu Ihnen nach Hause ein. Wir lernen uns und ihre Lebenssituation kennen. Wir beurteilen aus unserer Expertise ihre Pflege- und Betreuungssituation und besprechen die sinnvollen ersten bzw. zukünftigen Schritte für weitere Entlastungen.

Was:

• Einschätzung, welcher Pflegegrad aktuell der Angemessenste wäre (Ein- / Höherstufung) anhand der aktuellen Einschränkungen/ Erkrankungen
• Bei Bettlägerigkeit, Hebe- und Lagerungstechniken zeigen
• Einsatz von technischen Hilfsmitteln, wie Pflegebett und Badewannenlifter vorstellen
• Risiken wie bspw. Sturz beraten und geeignete Maßnahmen vor Ort finden.
• Tägliche Ernährungssituation und tägliches Abführen tabulos thematisieren.
• Medikamentenplan durchgehen
• Entlastung: (für pflegende Angehörige; durch kostenlose Verbrauchsmittel; Verhinderungs- und Kurzzeitpflege u.a. anhand von Mustern und Broschüren, vorstellen)
• Hinweise auf Pflegeschulungen nach § 45 und weitere Beratung nach § 7a SGB XI.

Weitere Möglichkeiten der Beratung sind Pflegeschulungen nach § 45 und Fallmanagement nach § 7a SGB XI

Was

• Bedarfseinschätzung: Eine genaue Analyse Ihrer persönlichen Lebenssituation und des tatsächlichen Hilfebedarfs.
• Leistungsinformationen: Umfassende Erklärung aller Leistungen der Pflegeversicherung (z.B. Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege, Tagespflege, Entlastungsleistungen, Hilfsmittelversorgung) und wie Sie diese beantragen.
• Versorgungsplanung: Gemeinsam wird ein individueller Versorgungsplan erstellt, der alle benötigten Hilfen und Dienste koordiniert.
• Regionale Angebote: Informationen zu ambulanten Pflegediensten, stationären Einrichtungen, Hospizen, aber auch zu Selbsthilfegruppen und ehrenamtlichen Diensten in Ihrer Nähe.
• Unterstützung bei Anträgen: Hilfe beim Ausfüllen von Formularen und Anträgen, auf Wunsch auch Begleitung bei Begutachtungen des Medizinischen Dienstes (MD).
• Entlastung für Pflegende: Beratung zu spezifischen Entlastungsangeboten, passenden Pflegekursen, Schulungen und psychologischer Unterstützung für pflegende Angehörige.
• Koordinierung (Fallmanagement): Bei komplexeren Pflegesituationen kann der Pflegeberater die Koordination verschiedener Leistungserbringer übernehmen und den Versorgungsplan laufend anpassen.

Wir kommen zu Ihren Senioren, genauso wie zu ihren besonderen jungen Menschen.