Der Entlastungsbetrag ist eine zusätzliche Leistung der Pflegeversicherung, die pflegebedürftige Personen ab Pflegegrad 1 in Anspruch nehmen können. Damit ergänzt der Entlastungsfreibetrag die regulären ambulanten Pflegeleistungen wie Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Kombinationsleistungen und Tagespflege. Mit seiner Höhe von 125 Euro pro Monat dient der Entlastungsbetrag der Förderung der Selbstständigkeit von Pflegebedürftigen.

Tochter umarmt ihre ältere Mutter

Entlastungsbetrag in der Pflege

 

Der Entlastungsbetrag soll Menschen, die Pflege benötigen, zusätzliche Betreuungsleistungen ermöglichen, die den Alltag in den eigenen vier Wänden sowohl selbstständiger als auch abwechslungsreicher gestalten. Somit bezieht sich der Entlastungsbetrag auf Leistungen in der ambulanten Pflege, die ganz unterschiedlicher Natur sein können: von der Betreuung in der häuslichen Umgebung über hauswirtschaftliche Hilfe bis hin zur Kurzzeitpflege. Falls er nicht monatlich in Anspruch genommen wird, kann der Entlastungsbetrag angespart und bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendet werden. Auf diese Weise können Sie beispielsweise den möglichen Eigenanteil bei der Verhinderungspflege reduzieren und finanzieren.

Wenden Sie sich an Ihren Pflegedienst in Herten, um den Entlastungsbetrag in der Pflege geltend zu machen. Unsere umfassenden Pflegedienst-Leistungen umfassen selbstverständlich auch verschiedenste Entlastungs- und Betreuungsleistungen.