Eine Zuzahlungsbefreiung meint das Aussetzen von Zuzahlungen für medizinische Zwecke und ist für Versicherte von gesetzlichen Krankenversicherungen ab dem Erreichen der Belastungsgrenze möglich. Diese Grenze liegt bei zwei Prozent des Bruttoeinkommens beziehungsweise bei einem Prozent des Bruttoeinkommens im Falle von chronisch Kranken. Sobald die entsprechende Grenze erreicht ist, können Versicherte bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung stellen und sich damit für den Rest des Jahres von weiteren Zuzahlungen befreien zu lassen. Wenn Ihre Versicherung diesen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung bewilligt, erhalten Sie möglicherweise außerdem zu viel geleistete Beträge zurück.

Älteres Paar schaut seine Dokumente durch

Zuzahlungsbefreiung für Rentner und Rentnerinnen

 

Die Zuzahlungsbefreiung kann für Rentner und Rentnerinnen eine enorme finanzielle Entlastung darstellen. Gerade für Senior*innen, die ambulante Pflege in Anspruch nehmen, bedeuten die Zuzahlungen für häusliche Krankenpflege sowie für benötigte Medikamente, Verbandsmaterial, Haushaltshilfen, Hilfs- und Heilmittel zum Teil einen enormen finanziellen Aufwand. Genau dem soll die Zuzahlungsbefreiung für Rentner*innen entgegenwirken. Bewahren Sie daher alle Nachweise über bereits geleistete Zuzahlungen auf, um ebenfalls davon zu profitieren.