Eine Pflegesachleistung bezeichnet eine Leistung der deutschen Pflegeversicherung, die in der ambulanten Pflege durch professionelle Pflegekräfte erbracht wird – beispielsweise in Form von hauswirtschaftlicher Hilfe oder Grundpflege durch den Pflegedienst. Mögliche Pflegesachleistungen sind Hilfe bei der Körperpflege sowie beim Ankleiden und Essen, das Erledigen von Einkäufen, das Zubereiten von Mahlzeiten sowie das Reinigen der Wohnung. Der Umfang der Pflegesachleistung ist bis zu einem bestimmten monatlichen Höchstbetrag begrenzt, der sich nach dem Pflegegrad der versicherten Person richtet. Anstelle einer Pflegesachleistung können Pflegebedürftige auch das Pflegegeld in Anspruch nehmen.

Pflegekraft schiebt einen älteren Mann im Rollstuhl

Pflegesachleistung und Pflegegeld

 

In Zusammenhang mit Pflegesachleistung und Pflegegeld besteht außerdem die Möglichkeit, die Kombination der beiden und damit die Kombinationspflege zu wählen. Voraussetzung für Pflegesachleistung und Pflegegeld ist in jedem Fall eine Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 2. Zudem hat die Pflege in der häuslichen Umgebung zu erfolgen. Eine Mischung aus Pflegesachleistung und Pflegegeld bietet sich an, wenn sowohl Angehörige als auch ein professioneller Pflegedienst an der Pflege der betroffenen Person beteiligt sind. Das hat den großen Vorteil, die Pflege individuell an die Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person anpassen zu können. Diese erhält zudem die Zuwendung einer vertrauten Person ebenso wie die professionelle Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst.