Ein Befreiungsausweis bescheinigt bestimmten Personen die Befreiung von Zuzahlungen zu Arzneimitteln, Heilmitteln, Hilfsmitteln sowie bei Kuren und Krankenhausaufenthalten. Auf diese Weise soll der Befreiungsausweis dafür sorgen, dass die finanzielle Belastung für Patientinnen und Patienten nicht zu groß wird. Erhältlich ist der Befreiungsausweis per Antrag bei der jeweiligen gesetzlichen Krankenversicherung.
Zuzahlungsbefreiung und Zuzahlungsgrenze
Für die Zuzahlungsbefreiung durch den Befreiungsausweis ist gesetzlich eine Zuzahlungsgrenze, die sogenannte Belastungsgrenze, festgelegt. Diese liegt bei zwei Prozent der Bruttoeinkünfte zum Lebensunterhalt aller im Haushalt lebenden Personen pro Kalenderjahr. Bei chronisch kranken Menschen liegt sie sogar bei nur einem Prozent. Sobald diese Grenze erreicht ist, können Versicherte einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung einreichen und sich damit für den Rest des Jahres von weiteren Zuzahlungen befreien zu lassen.
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